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AGB Wartungsverträge

A) Vertragsdauer

Die Vertragsdauer für die Wartung beginnt mit der Wartungsübernahme und erstreckt sich auf den Rest des laufenden Kalenderjahres und die weiteren fünf Kalenderjahre. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf durch Einschreibebrief gekündigt wird. Die Übernahme der Wartung und die Verrechnung der Wartungsgebühr beginnen mit der Unterzeichnung des Vertrages durch den Kunden.

B) Preise

Es werden durch die Pichlerwerke GmbH zu Ihren jeweiligen Listenpreisen folgende Leistungen gesondert in Rechnung gestellt:

  • den Ersatz durch natürlichen Verschleiß- den Ersatz anderer schadhafter Teile
  • das Beseitigen von Störungen
  • vom Kunden gewünschte oder behördlich geforderte Änderungen der Anlage einschließlich Abnahme
  • den Ersatz von Batterien
  • die Reparatur von Meldern aufgrund von mechanischen bzw. elektrischen Defekten
  • die Inanspruchnahme des Wartungsdienstes von der Pichlerwerke GmbH außerhalb der bei ihr üblichen Geschäftszeiten
  • das Öffnen und Schließen von Zwischendecken bei fehlenden Revisionsöffnungen
  • Bei Übernahme einer nicht von der Pichlerwerke GmbH errichteten Anlage, werden die Kosten für die erste Überprüfung und eine etwaige Wartung dem Kunden berechnet.

Die Wartungsgebühr richtet sich nach dem Umfang der jeweils eingebauten Anlage. Der Ein- und Ausbau von Einrichtungen bzw. ein Austausch der Anlage bedingt eine Änderung entsprechend dem neuen Umfang der Anlage ab dem Tag der Betriebsbereitschaft. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Forderungen von der Pichlerwerke GmbH eigene Forderungen aufzurechnen oder sonst die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber der Pichlerwerke GmbH aus welchen Gründen auch immer – auch nicht wegen Unbenutzbarkeit der Geräte – zu verweigern oder hinauszuschieben.

Überlässt der Kunde die Anlage Dritten, so bleibt seine Verpflichtung zur Zahlung der Wartungsgebühren für die Dauer der Wartung der Anlage bestehen, es sei denn, dass der Dritte mit Zustimmung von der Pichlerwerke GmbH in diesen Vertrag eintritt. Die Pichlerwerke GmbH kann dem Eintritt nur aus wichtigen Gründen widersprechen.

C) Nebenverpflichtungen des Kunden

Anlagenerweiterungen sollten nur durch die Pichlerwerke GmbH ausgeführt werden. Sie werden im Rahmen dieses Vertrages in Wartung genommen. Wenn Veränderungen an der in Wartung übernommenen Anlage nicht von der Pichlerwerke GmbH durchgeführt werden, ist der Kunde unter sonstigem Haftungsverlust verpflichtet, die Veränderungen jeweils vor Durchführung der Pichlerwerke GmbH mitzuteilen Der Kunde stellt alle die für die Wartung erforderlichen Hilfsgeräte wie Leitern, Gerüste und geeignetes Personal zur Verfügung. Stromkosten werden vom Kunden getragen.

Der Kunde trägt alle die Funktionen der Anlage betreffenden Ereignisse, z.B. fehlerhafte Meldungen und deren Ursachen in das Kontrollbuch ein. Er teilt der Pichlerwerke GmbH den Umbau oder die Nutzungsveränderung der Räume, die mit automatisch wirkenden Meldern überwacht werden, jeweils vor der Durchführung der Veränderung mit.

D) Haftung, Vertragsänderungen, Gerichtsstand

Die Pichlerwerke GmbH haftet ausschließlich für von Ihr zu vertretende Personen- und Sachschäden bis zum Betrag von € 400.000,00 je Schadensfall. Die Pichlerwerke GmbH haftet jedoch nicht für unterbliebene, verspätete oder fehlerhafte Alarmmeldungen sowie die sich daraus ergebenen Folgen. Das Gleiche gilt für Alarmmeldungen, die, aus welchen Gründen immer, zu Unrecht ausgelöst wurden (Fehlmeldungen). Weitergehende Schadenersatzansprüche, als die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechungsschäden, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen und Daten sind ausgeschlossen, sofern nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit gesetzlich zwingend gehaftet wird. Die Haftung für Sachschäden aus dem Titel der Produkthaftung ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche wird auf 1 Jahr verkürzt, die Beweislastumkehr bei Schadenersatzansprüchen für 10 Jahre wird abbedungen.

Die Pichlerwerke GmbH ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Vorbehalte, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Pichlerwerke GmbH Mehrere Schuldner haften der Pichlerwerke GmbH gegenüber zur ungeteilten Hand. Die Pichlerwerke GmbH behält sich ein Rücktrittsrecht von vier Wochen ab Abschluß des Vertrages vor.

Die örtliche Zuständigkeit des jeweils sachlich für den Sitz der Pichlerwerke GmbH (A-8160 Weiz) zuständigen Gerichts wird vereinbart.